Rechtliche Vorgaben für Events – 3 Learnings

Autor: Dominik Schmidt, Rechtsanwalt, spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht, Werbe- sowie IT-Recht

Anlässlich des EVENT INNOVATION FORUMs teilt Dominik Schmidt aktuelle rechtliche Vorschriften und Rechtsprechung für den Eventbereich. Hier 3 Key-Learnings zum Thema:

1. Rechtsregeln sind Spielregeln und Qualitätsanspruch zugleich – Rechtliche Vorgaben für Events sind übersichtlich, einmal verstanden sind sie leicht einzuhalten und dienen gleichermaßen als Qualitätsmerkmal für Teilnehmer

2. Events zur Lead-Generierung funktionieren nach wie vor – ein sauberes Einladungs- und Teilnehmermanagement ermöglicht eine rechtliche saubere Lead-Generierung und auch nachgelagerte Teilnehmeransprache auch ohne Einwilligung

3. Holt Dienstleister ins Boot – Fehler von Dienstleistern sind ärgerlich und fallen auf den Veranstalter zurück, deshalb ist die (rechtlich saubere) Einbindung aller Dienstleister (vor allem außereuropäischer) unerlässlich

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3. EVENT INNOVATION FORUM

Alles was virtuelle Events erfolgreicher macht – Planung, Vermarktung, Digitalisierung
22.-24. Mai 2023 | ONLINE | Video-Konferenz-System: ZOOM

 


 

Zum Autor: Dominik Schmidt, Rechtsanwalt, spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht, Werbe- sowie IT-Recht

Dominik Schmidt ist Syndikusrechtsanwalt im Konzern-Rechtswesen eines deutschen Automobilherstellers im Bereich Recht Digital. Er hat sich als Rechtsanwalt daneben auf die Gebiete Urheber- und Medienrecht, Werbe- sowie IT-Recht spezialisiert. Einen seiner Schwerpunkte bildet die Beratung digitaler Werbeformen und Targetings.

Dominik Schmidt

 


 

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